Als Inklusions-Tauchverein sind wir bemüht, die Texte auf unserer Internetpräsenz weitestgehend in Leichter Sprache zu verfassen.

Leichte Sprache ist wichtig, da viele Menschen schwere Sprache nicht verstehen.

Zum Beispiel entsprechen Fremd-Wörter, Fach-Wörter und lange Sätze nicht dem Prinzip der Leichten Sprache. Leichte Sprache hilft vielen Menschen mit geistiger Behinderung oder Lern-Behinderung. Sie hilft aber auch Menschen, die nicht gut lesen und schreiben können oder die Gebärden-Sprache sprechen.

 

Auch die gendergerechte Sprache, die den skurrilen Ideen des Sprachfeminismus entsprungen ist, entspricht nicht den Voraussetzungen einer leichten Sprache. Der Gendergap oder der an seine Stelle getretene Gernder* verhunzen die deutsche Sprache völlig, wie das nachstehende Beispiel zeigt.

 

Betätigen Sie die Vorlesefunktion und urteilen Sie selbst:

Die Frau_, der Mann_, die Mutt_er oder: d* Mann*, d* Hom* sex*, d* Lesb*, d* Tauch* Politik*, bei Sonntagsreden auch gern: Lieb* Deutsch*

 

Aus Gründen der Leichten Sprache, der besseren Lesbarkeit und der integrierten Vorlesefunktion, haben wir auf den Unsinn der gendergerechten Sprache verzichtet. Für die Texte unserer Internetpräsenz haben wir grundsätzlich die männliche Form gewählt. Nichtsdestoweniger beziehen sich unsere Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

 

Der Verein Deutsche Sprache hat im März 2019 bei der INSA-Consulere GmbH in Erfurt eine repräsentativen Umfrage in Auftrag gegebenen. Hier das Resultat:

 

Eine große Mehrheit der Bundesbürger ist an amtlich verordneten Sprachmanipulationen mit dem Ziel einer sprachlichen Neutralisierung von Männern und Frauen nicht interessiert; man fühlt sich durch einschlägige Bestrebungen eher belästigt. Auch die Debatten dazu halten viele für überflüssig und übertrieben. Das ist eines von mehreren Ergebnissen einer vom Verein Deutsche Sprache bei der INSA-Consulere GmbH in Erfurt in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage. Daran nahmen am 19. und 20. März über tausend zufällig ausgewählte Bundesbürger teil.

 

„Das Ergebnis belegt, was auch alltägliche Erfahrung ist,“ kommentiert die Schriftstellerin Monika Maron. Sie hat Anfang März zusammen mit Walter Krämer, Wolf Schneider und Josef Kraus einen Aufruf zum Widerstand gegen verschiedene Auswüchse der so genannten geschlechterneutralen Sprache ins Leben gerufen; bislang haben über 60.000 Sprachfreunde diesen Aufruf unterzeichnet, darunter zahlreiche Prominente aus Kultur und Wissenschaft. „Die meisten Menschen wollen nicht von einer fanatischen Minderheit in Universitäten und Rathäusern gezwungen werden, in einer verunstalteten, mit unaussprechbaren Sternchen dekorierten und sogar falschen Sprache zu sprechen.“

 

Auf die Frage „Wie wichtig oder unwichtig ist Ihrer Meinung nach gendergerechte Sprache für die Gleichstellung der Frau in Deutschland?“ antworteten nur 27,1 Prozent der befragten Männer bzw. 27,9 Prozent der befragten Frauen mit „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“, jeweils über 60 Prozent dagegen machten ihr Kreuz bei „sehr unwichtig“ oder „eher unwichtig“ (der Rest entfällt auf „weiß nicht“ oder „keine Angabe“). Diese Präferenzen sind über Bundesländer, Geschlechter und Parteien ähnlich; auch bei den Anhängern der Grünen bewerteten 60,1 Prozent der Befragten die Gendersprache mit „sehr unwichtig“ oder „eher unwichtig“.

 

Neun von zehn Befragten verwenden privat keine genderneutrale Sprache, 74,6 Prozent auch beruflich nicht, mehr als die Hälfte empfindet einschlägige Vorschriften durch Behörden oder Arbeitgeber als störend, 75,3 Prozent lehnen gesetzliche Vorschriften zur Sprachneutralisierung ab. „Ich frage mich,“ sagt Monika Maron, „wie lange so diktatorische Maßnahmen wie die des Hannoverschen Oberbürgermeisters von der Politik unterstützt und finanziert werden. Nicht einmal Orwell ist auf die Idee gekommen, ein Staat könnte Hand an die Grammatik legen.“

 

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 13.03.2018, (Az. VI ZR 143/17) fest:

 

"Die Verwendung der generisch maskulinen Personenbezeichnung ist keine Benachteiligung im Sinne von § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Es bedeutet auch keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung als Schutz der geschlechtlichen Identität".