Durch Gemeinschaftsstunden werden auch Mitglieder in die Clubarbeit einbezogen, die normalerweise am Clubleben so gut wie nicht teilnehmen. Das stärkt die Gemeinschaft. Aufgrund der Tatsache, dass viele Mitglieder beteiligt werden, sinkt die Belastung des Einzelnen. Zukünftig müssten eventuell einige erforderliche Arbeiten vergeben werden, das würde zu einer zusätzlich finanziellen Belastung des Clubs führen. Durch Gemeinschaftsstunden der Mitglieder kann das verhindert werden.

Aus diesem Grund wurde in der Gründungsversammlung beschlossen, Gemeinschaftsstunden sind Pflichtstunden und müssen von alle Mitgliedern im Alter von 18 bis 65 Jahren geleistet werden. Mitglieder die Jünger oder Älter sind können sich freiwillig an vorgesehenden Maßnahmen beteiligen (§ 7 der Satzung). Die Stundenzahl beträgt pro Jahr und Mitglied, 10 Stunden. Die Höhe des finanziellen Ausgleichs beträgt pro nicht geleisteter Gemeinschaftsstunde EUR 10,-.

Pflichtstunden können zum Beispiel  als Rettungsschwimmer, Trainer, Ausbildungsleiter, Betreuer, Beiratsmitglieder, Vorstandsmitglieder und bei der Einlasskontrolle im Schwimmbad Wilmersdorf 2 geleistet werden. Natürlich ist auch die Begleitung unserer behinderten Taucher eine wichtige ehrenamtliche Tätigkeit.

Stundenzettel, auf denen der Nachweis der Pflichtstunden dokumentiert wird, kann hier runtergeladen werden:

Stundenzettel

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